Tiny House

Minimalistisches Wohnen mit dem Brunner-Konzept

Ein Tiny House von Brunner überzeugt durch seine kompakte Masse, sein durchdachtes Design und die nachhaltigen Materialien. Jedes Tiny House wird individuell gestaltet. Ihre Wünsche stehen im Zentrum. Gemeinsam schaffen wir Ihre ganz persönliche kompakte Wohnalternative.

Die seitliche Aussenansicht des Tiny Houses

Warum ein Tiny House von Brunner?

Grosse Wohlfühlatmosphäre, behagliches Wohnklima und kompaktes Raumkonzept: Das bietet Ihnen ein Tiny House von Brunner.

Nachhaltigkeit
Unsere Tiny Houses werden in Holzbauweise erstellt. Diese gewährleistet Langlebigkeit und ein gesundes Raumklima.

Kreative Raumnutzung
Durch ein intelligentes Raumkonzept bietet Ihnen ein Tiny House von Brunner maximalen Komfort auf minimaler Fläche. Die kreative Raumnutzung wird individuell nach Kundenwünschen und -bedürfnissen gestaltet.

Schlüsselfertig
Ihr Tiny House wird mit Liebe zum Detail in unserem Werk in Schöftland AG gefertigt und direkt an den Bestimmungsort transportiert. Dabei werden die schlüsselfertigen Einrichtungen wie Küchen- und Sanitäranlagen bereits mittransportiert. Ihr Tiny House ist somit sofort bezugsbereit.

Energieeffizienz
Optional können Sie Ihr Tiny House mit einer fixfertig installierten Photovoltaik-Anlage und einer modernen Wärmepumpe ausstatten lassen. Dadurch sind Sie unabhängig, energieeffizient und profitieren von niedrigen Betriebskosten.

Individuell gut beraten

Die Reduktion auf das Wesentliche liegt im Trend. Ein Tiny House von Brunner ermöglicht ein nachhaltiges und kompaktes Wohnen.

Sie träumen vom minimalistischen Lebensstil? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir beraten Sie gerne persönlich und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem minimalistischen Wohnen in nachhaltiger Umgebung.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung – und machen Sie den ersten Schritt in Ihr neues Zuhause.

Bewilligungspflicht – ja oder nein?

Bevor wir mit der Planung beginnen, analysieren wir Ihre Situation. Es gibt kantonale Vorschriften, aber jede Gemeinde legt die Vorgaben selbst fest.

Dieser Grundsatz gilt
Ein Tiny House ist ein Gebäude und gilt nicht als Kleinbaute oder Anbau, wenn es grösser als 5 m2 und höher als 2,5 m ist. Wenn es beweglich ist (Mobilheim oder Wohnwagen) darf es nicht länger als zwei Monate bewohnt sein. Soweit zur kantonalen Vorgabe.

Bestehende Grundstücksfläche nutzen
Die Gemeinden fördern die verdichtete Bauweise, das Schliessen von Baulücken und die vollständige Ausnutzung bestehender Gebäude. Weil ein Tiny House die Masse einer Kleinbaute überschreitet und es in der Regel nicht nur Nebennutzflächen enthaltet, ist es von einer ordentlichen Baubewilligung nicht befreit. Letztlich legt die kommunale Bau- und Nutzungsordnung (BNO) die in Ihrer Gemeinde geltenden Vorgaben fest. Gerne unterstützen wir Sie bei den Abklärungen rund um die möglichen Dimensionen Ihres Tiny House und dem Erstellen des erforderlichen Baugesuchs.

Baurecht als Möglichkeit
Wussten Sie, dass Sie als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer einer Person ein zeitlich befristetes Recht einräumen können, auf Ihrem Boden zu bauen? Als Eigentümerin oder Eigentümer des Bodens verzichten Sie während dieser Zeit auf eine eigene Nutzung und beziehen dafür in der Regel einen Baurechtszins.

Unser Angebot
Gerne beraten wir Sie, um die für Sie optimale Tiny-House-Lösung zu realisieren. Kontaktieren Sie uns einfach.

Referenzobjekt

Ansprechpartner

Tiny House

Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund ums Tiny House von Brunner.

Daniel Brunner
Geschäftsführer, dipl. Techniker HF, Bauführer SBA
Direktkontakt:
062 739 30 56
E-Mail

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